Ernährungstherapie in den Räumlichkeiten der Zahnarztpraxis am Hof

Hallo, mein Name ist Mathild Herbolzheimer und ich freue mich, Sie in unserer Praxis rund um das Thema Ernährung zu begleiten.

Mein Ziel ist es, Menschen in verschiedenen Lebenssituationen dabei zu helfen, ihre Ernährung so zu gestalten, dass sie sich wohlfühlen und gesund bleiben.

Besonders gerne arbeite ich mit Kindern und Menschen mit Darmerkrankungen, doch auch bei anderen ernährungsbezogenen Fragen stehe ich Ihnen mit individuell angepassten Lösungen zur Seite.

Mir ist wichtig, dass gesunde Ernährung alltagstauglich ist und Freude macht – ohne strenge Verbote, aber mit viel Genuss.

Meine Qualifikationen
  • Staatlich geprüfte Diätassistentin – Klinikum der Julius- Maximilians-Universität Würzburg

Weiterbildungen:

  • Mitochondriale Gesundheit für die persönliche Energiewendung“ – essteam
  • Optimale Ernährung bei Brustkrebs“ – freiraum Fachseminare für Ernährungsprofis
  • Diplomierte Fachberatung für Darmgesundheit“ – Akademie für Darmgesundheit
  • Referentenschulung für Durchführung der Ernährungsangebote im Netzwerk Junge Eltern/ Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren“ – Kompetenzzentrum für Ernährung
  • Optimale Ernährung bei Brustkrebs“ – freiraum Fachseminare für Ernährungsprofis
Ablauf einer Ernährungstherapie (Abrechnung über die Krankenkasse)

Wenn Sie an einer ernährungsbedingten Erkrankung leiden und die Kosten über Ihre Krankenkasse (Ausnahme: AOK) abrechnen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

  2. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Diese bestätigt, dass eine Ernährungstherapie medizinisch erforderlich ist. Diese können Sie bei uns in der Praxis als blanko-Formular bekommen und zu Ihrem behandelnden Arzt mitnehmen, sollte dieser keine vorrätig haben.

  3. Kostenvoranschlag einholen
    Ich erstelle für Sie einen
    Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

  4. Genehmigung der Krankenkasse abwarten
    Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine
    Kostenübernahme oder Bezuschussung. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Beratung beginnen.

  5. Ernährungsberatung starten
    Nach der Bewilligung vereinbaren wir einen Termin für die individuelle Beratung. Gemeinsam erarbeiten wir einen alltagstauglichen und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ernährungsplan.

Hinweis für AOK-Versicherte:
Die AOK hat ein eigenes Abrechnungsverfahren für Ernährungstherapien. Diese rechnet Präventiv ab. Ich informiere Sie gerne über die Möglichkeiten und helfe Ihnen weiter!


Indikationsliste für Erkrankungen
  • Reizdarmsyndrom (RDS)

  • Diabetes Typ 2

  • Adipositas (starkes Übergewicht)

  • Bluthochdruck (Hypertonie)

  • Erhöhte Blutfettwerte (Cholesterin, Triglyceride)

  • Insulinresistenz & Prädiabetes

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Laktose, Fruktose, Sorbit)

  • Morbus Crohn

  • Colitis ulcerosa

  • Gicht

  • Osteoporose

  • Fettleber

  • Chronische Verstopfung oder Durchfälle

  • Metabolisches Syndrom

  • Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)

  • Rheumatoide Arthritis

  • Ungewollter Gewichtsverlust & Mangelernährung

  • Pankreatitis (Entzündung der Bauchspeicheldrüse)

  • Gallensteine & Gallenblasenentfernung

  • Krebserkrankungen & Mangelernährung durch Therapie

  • SIBO (Dünndarmfehlbesiedlung)

  • Divertikulose & Divertikulitis

Dies ist keine vollständige Auflistung aller Erkrankungen, bei denen eine Ernährungstherapie indiziert ist.

Falls Ihre Krankheit hier nicht genannt ist, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir heraus, ob eine Ernährungstherapie für Sie sinnvoll sein kann.

Sprechstundenzeiten nach Vereinbarung
Montag            14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag          14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch           geschlossen
Donnerstag      14.00 - 16.00 Uhr
Freitag             14.00 - 16.00 Uhr

Sie erreichen mich unter
Email: info@ernaehrungstherapie-am-hof.de